Stadt blitzt mit teuren Geländewagen

Burgdorf/Marktstraße. Die hoch verschuldete Stadt Burgdorf setzt neuerdings einen teuren Mercedes ML 320 Geländewagen (Neupreis ca. 50.000 Euro) zur Geschwindigkeitskontrolle auf Burgdorfs Straßen ein. Während das Fehlverhalten anderer Verkehrsteilnehmer in der Innenstadt weder kontrolliert noch geahndet wird, legt man bei Autofahrern ein überzogenes Kontrollverhalten an den Tag.
Geschwindigkeitsmessung mit SUV in der Marktstraße

 

aha – Oberverwaltungsgericht erklärt Abfallgebührensatzung für unwirksam

Teilerfolg im Streit um die Abfallgebühren in der Region Hannover: Geänderte Abfallgebührensatzung des aha wird für unwirksam erklärt, nicht aber die Abfallsatzung

Im Streit um die Wirksamkeit der zum 1. Januar 2014 geänderten Abfallsatzung und Abfallgebührensatzung des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Region Hannover (aha) haben die Gegner des neuen Abfuhr- und Gebührensystems einen Teilerfolg erzielt. Der 9. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hat in den drei heute verhandelten Normenkontrollverfahren die Urteile verkündet (Az. 9 KN 316/13, 9 KN 33/14 und 9 KN 37/14) und dabei die 12. Änderungssatzung zur Abfallgebührensatzung des Zweckverbandes für unwirksam erklärt. Die Normenkontrollanträge gegen die geänderte Abfallsatzung, in der u. a. ein Mindestbehältervolumen von 10 Litern pro Person und Woche für die Behälter- und die Sackabfuhr festgelegt worden war, blieben dagegen erfolglos.

Nach den Ausführungen des Gerichts verstößt die Festlegung einer sog. „kombinierten“ Grundgebühr (bestehend aus einer Grundgebühr je Grundstück und zusätzlich einer Grundgebühr je Wohnung und/oder sonstiger Nutzungseinheit) gegen Vorschriften des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes und Abfallgesetzes, weil dadurch die einheitliche, allen Nutzern der Abfallentsorgungseinrichtung gegenüber erbrachte Vorhalteleistung zu Unrecht in grundstücks- und wohnungsbezogene Teile aufgespalten wird. Diese Differenzierung verstößt zugleich gegen den allgemeinen Gleichheitssatz, weil dadurch die Eigentümer von Grundstücken mit nur einer Wohnung gegenüber denjenigen, auf deren Grundstücken sich mehrere Wohnungen befinden, ohne sachgerechte Gründe benachteiligt werden. Denn der Grundstückseigentümer muss pro Wohnung umso weniger zahlen, je mehr Wohnungen auf dem Grundstück vorhanden sind. Die Unwirksamkeit der Regelung über die sog. kombinierte Grundgebühr hat zur Folge, dass auch die Grundgebührensätze und die gesamte 12. Änderungssatzung unwirksam sind.

Damit fehlt derzeit eine wirksame Rechtsgrundlage für die Abfallgebührenbescheide des Zweckverbandes. Der Zweckverband kann diesen Mangel jedoch beheben und rückwirkend neues Satzungsrecht schaffen.

Demgegenüber hat das Oberverwaltungsgericht die Einwände der Antragsteller gegen die geänderten Regelungen der Abfallsatzung nicht geteilt. Die Festlegung eines Mindestbehältervolumens von 10 Litern pro Person und Woche für die Sack- und die Behälterabfuhr ist danach nicht zu beanstanden, weil dieses Volumen noch deutlich unter dem tatsächlich durchschnittlich anfallenden Restabfallvolumen im Einrichtungsgebiet des aha liegt, das – je nach Berechnung – in einer Größenordnung zwischen 15 und 22 Litern pro Person und Woche zu veranschlagen ist.

Eine Revision zum Bundesverwaltungsgericht hat der Senat nicht zugelassen

Pressemitteilung des Nds. Oberverwaltungsgericht vom 10.11.2014

Behinderten-WC verwaist auf dem Schützenplatz

Behinderten-WC ohne FunktionBurgdorf. Während die Toiletten auf dem Spittaplatz (am Biergarten) in diesem Jahr modernisiert und winterfest gemacht wurden, vergaß man  an die Behinderten zu denken. Seit geraumer Zeit verwaist auf dem Burgdorfer Schützenplatz ein WC für behinderte Menschen.
Die Bürger fragen sich schon seit langem: Was passiert eigentlich mit der „mobilen Toilette“  auf dem  Schützenplatz?

 Neues Hinweisschild weist den Weg zu den Toiletten hinter dem Biergarten:
Blickfang vor dem Biergarten ist das Hinweisschild zu den ToilettenWicken-Thies weist den Weg

 

Kaputtverwalten statt erhalten – Bankrotte Region will gesunde Krankenhäuser im Altkreis schließen

Altkreis. Ziel der Region ist die Aufgabe der flächendeckenden Notversorgung im Altkreis. Wer nicht wirtschaften kann, sollte den Mut haben die Krankenhäuser vom Moloch Region zu trennen und in die Hände von Fachleuten vor Ort zu übertragen. Immer nach dem gleichen Prinzip zu handeln das wir bereits kennen hat erst die Schieflage ausgelöst. Die Unfähigen sollten gehen bevor sie noch mehr Unheil anrichten. In allen Bereichen die in die Zuständigkeit der Region fallen ist schlechtes Management die Ursache für die Pleite. Die könnten wohl nicht mal den Haushalt einer einzigen Familie in den Griff bekommen, schon gar nicht den von Hundertausenden von Menschen. Groß, Größer, Größenwahn, Region, merkt ihrs schon. Insolvenzverschleppung heißt das Wort! Dass die „Generation Doof“ nun auch in der Politik angekommen ist weiß man doch schon seit Elbphilharmonie und BER, gebaut wird weiter! Wer lässt sich denn immer wieder auf so geistreiche Planungen von einstürzenden Neubauten ein? Etwa alle käuflich die Herren?
Ausgerechnet an der wichtigsten aller Pflichtaufgaben einer Region, der Versorgung der Kranken am richtigen Standort und die Verantwortung für das Wohl unserer Neugeburten werden vernachlässigt und die Menschenwürde von Politikern verletzt. Das kann und darf nicht die Zukunft sein, die Menschen vor Ort im Stich zulassen zu Lasten von „Massenmenschhaltung“
Die Massenverpflegung ist bereits Teil dieser unwürdigen Strategie der Region.
Statt in intakte Strukturen und gesundheitsdienliche Krankenhäuser in Burgwedel, Lehrte und Springe zu investieren, kommt für diese Herren nur das Plattmachen in Frage! Die große „Massen- Menschhaltung“ wartet schon ganz unpersönlich auf die ersten Opfer, Fallzahlen wie man so schön sagt, Nummern halt statt Menschen! Wie hohl und geistig geschädigt muss man sein um solche Dinge zu beschließen.
Hier geht die Regionsführung zu weit und erfüllt nicht mehr ihren Auftrag!
Soll dieser Lebensraum eine Zukunft haben und die Menschen die hier wohnen, dann dürfen diese Standorte nicht geschossen werden. Sie sind den Bedürfnissen der Menschen gerecht zu erhalten!

Eher ist die Region zu schließen, als die Krankenhäuser! Wer es in 14 Jahren nicht geschafft hat zu wirtschaften muss gehen!