Regionspolitiker von rotgrün sollen die Pläne jetzt nur noch eilig abnicken!
Altkreis/Region. Nun ist es doch beschlossene Sache, trotz abwiegeln, hinhalten und Eiertanz hat der Aufsichtsrat der Klinikums Region Hannover in blindem Aktionismus die mit heißer Nadel gestrickte und auch Inhaltlich höchst fragwürdige Medizinstrategie durch gewunken um diese dann von einer rotgrünen Mehrheit abnicken zu lassen! Besondere Eile ist geboten, da der Haushalt von 2013 noch nicht veröffentlicht ist. Auch sonst soll den Regionspolitikern nicht viel an Informationen und Zahlen vorliegen, damit die Abstimmung nur die eine vorgegebene Variante enthält, die von vorn herein die Linie eines Aufsichtsrates widerspiegelt, die von Hauke Jagau der sogar noch in Doppelfunktion in Leitender Position seine sachliche Unkenntnis benutzt wieder mal am Volk vorbei zu entscheiden!
Es ist nicht ein Mal Monate her, da ist der Müllskandal vor Gericht gelandet! (aha) Weiterlesen
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Angeblicher Krankenhaus-Neubau zwischen Burgdorf und Isernhagen ist unausgegorene Beruhigungspille
DIE LINKE: Angeblicher Krankenhaus-Neubau zwischen Burgdorf und Isernhagen ist unausgegorene Beruhigungspille
Ratsherr und Regionsabgeordneter Michael Fleischmann (Die Linke) warnt die Burgdorfer Kommunalpolitiker und die Stadtverwaltung davor, dem Gerede von Regions- und Klinikums-Spitze über einen angeblichen Krankenhaus-Neubau irgendwo zwischen Isernhagen und Burgdorf auf den Leim zu gehen. „Das hochverschuldete Klinikum der Region wird einen solchen Neubau nicht bezahlen können“, warnt Fleischmann. „Die Verantwortlichen aus Burgdorf sollten an der Seite der Bürgerinnen und Bürger aus Lehrte und Großburgwedel für den Erhalt der dortigen Krankenhäuser kämpfen, um auch in Zukunft für die Burgdorferinnen und Burgdorfer eine gute medizinische wohnortnahe Versorgung zu gewährleisten.“
Die geplanten Kosten werden bei solchen Neubauprojekten erfahrungsgemäß immer deutlich überschritten. Ein Beispiel ist die Kostenexplosion beim Neubau des Siloah-Krankenhauses in Hannover. Bisher geht die Klinikumsgeschäftsführung für den geplanten Neubau bei Isernhagen oder Burgdorf von Investitionskosten von 200 Millionen Euro aus. Andere Kostenschätzungen bewegen sich oberhalb von 300 Millionen Euro.
Bleiben wir bei 200 Millionen Euro. Selbst wenn das Land maximal 50 Prozent dieser Kosten übernimmt, muss das Klinikum noch 100 Millionen Euro mit Zinsen und Tilgung aufbringen. Wenn das Klinikum dieses Geld günstig bekommt – bei drei oder vier Prozent Zinsen und einer jährlichen Schuldentilgung von zwei oder drei Prozent – ergibt sich eine finanzielle Belastung von sieben Prozent pro Jahr. „Bei 100 Millionen Euro Investitionskosten, die beim Klinikum verbleiben, müssen dann sieben Millionen Euro pro Jahr eingespart werden, um den Neubau zu bezahlen“, rechnet Fleischmann vor. „Dann muss das Klinikum viele Stellen streichen. Zu befürchten ist deshalb, wenn der Neubau überhaupt kommt, dass ein privater Investor baut.“ Der will aber sein investiertes Geld wiedersehen, plus Rendite versteht sich. „Zu glauben, man könne die Geldprobleme des Klinikums der Region mit einem Krankenhaus-Neubau in den Griff bekommen, ist deshalb grober Unfug“, betont Fleischmann.
(Pressemitteilung DIE LINKE in der Regionsversammlung, 27.11.2014)
Was wird aus den Krankenhäusern in der Region Hannover?
Aktuelles zur geplanten Schließung der Krankenhäuser in der Region Hannover können Sie unter folgenden Links nachlesen:
http://www.burgwedel-aktuell.de/2014/11/21/info-veranstaltung-zur-medizinstrategie-erfuellt-nicht-die-erwartungen/
http://www.myheimat.de/lehrte/politik/aufruf-zur-kundgebung-am-25-november-1800-uhr-city-center-burgdorfer-str10-12b-d2649704.html
http://www.wedemagazin.de/2014/11/03/krankenhaus-schliessung-schlaegt-hohe-wellen/
http://www.burgwedel-aktuell.de/2014/10/29/widerstand-gegen-schliessung-der-geburtsstation-formiert-sich/
aha – Oberverwaltungsgericht erklärt Abfallgebührensatzung für unwirksam
Teilerfolg im Streit um die Abfallgebühren in der Region Hannover: Geänderte Abfallgebührensatzung des aha wird für unwirksam erklärt, nicht aber die Abfallsatzung
Im Streit um die Wirksamkeit der zum 1. Januar 2014 geänderten Abfallsatzung und Abfallgebührensatzung des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Region Hannover (aha) haben die Gegner des neuen Abfuhr- und Gebührensystems einen Teilerfolg erzielt. Der 9. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hat in den drei heute verhandelten Normenkontrollverfahren die Urteile verkündet (Az. 9 KN 316/13, 9 KN 33/14 und 9 KN 37/14) und dabei die 12. Änderungssatzung zur Abfallgebührensatzung des Zweckverbandes für unwirksam erklärt. Die Normenkontrollanträge gegen die geänderte Abfallsatzung, in der u. a. ein Mindestbehältervolumen von 10 Litern pro Person und Woche für die Behälter- und die Sackabfuhr festgelegt worden war, blieben dagegen erfolglos.
Nach den Ausführungen des Gerichts verstößt die Festlegung einer sog. „kombinierten“ Grundgebühr (bestehend aus einer Grundgebühr je Grundstück und zusätzlich einer Grundgebühr je Wohnung und/oder sonstiger Nutzungseinheit) gegen Vorschriften des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes und Abfallgesetzes, weil dadurch die einheitliche, allen Nutzern der Abfallentsorgungseinrichtung gegenüber erbrachte Vorhalteleistung zu Unrecht in grundstücks- und wohnungsbezogene Teile aufgespalten wird. Diese Differenzierung verstößt zugleich gegen den allgemeinen Gleichheitssatz, weil dadurch die Eigentümer von Grundstücken mit nur einer Wohnung gegenüber denjenigen, auf deren Grundstücken sich mehrere Wohnungen befinden, ohne sachgerechte Gründe benachteiligt werden. Denn der Grundstückseigentümer muss pro Wohnung umso weniger zahlen, je mehr Wohnungen auf dem Grundstück vorhanden sind. Die Unwirksamkeit der Regelung über die sog. kombinierte Grundgebühr hat zur Folge, dass auch die Grundgebührensätze und die gesamte 12. Änderungssatzung unwirksam sind.
Damit fehlt derzeit eine wirksame Rechtsgrundlage für die Abfallgebührenbescheide des Zweckverbandes. Der Zweckverband kann diesen Mangel jedoch beheben und rückwirkend neues Satzungsrecht schaffen.
Demgegenüber hat das Oberverwaltungsgericht die Einwände der Antragsteller gegen die geänderten Regelungen der Abfallsatzung nicht geteilt. Die Festlegung eines Mindestbehältervolumens von 10 Litern pro Person und Woche für die Sack- und die Behälterabfuhr ist danach nicht zu beanstanden, weil dieses Volumen noch deutlich unter dem tatsächlich durchschnittlich anfallenden Restabfallvolumen im Einrichtungsgebiet des aha liegt, das – je nach Berechnung – in einer Größenordnung zwischen 15 und 22 Litern pro Person und Woche zu veranschlagen ist.
Eine Revision zum Bundesverwaltungsgericht hat der Senat nicht zugelassen
Pressemitteilung des Nds. Oberverwaltungsgericht vom 10.11.2014