Zoll übernimmt Kraftfahrzeugsteuer

Übernahme der Kraftfahrzeugsteuer
Die Zollverwaltung – Ihr neuer Ansprechpartner ab 2014

Plakat KraftfahrzeugsteuerDie Kraftfahrzeugsteuer wurde bislang von den Ländern erhoben und verwaltet. Zum 1. Juli 2009 wurde die Ertrags- und Verwaltungshoheit der Kraftfahrzeugsteuer von den Ländern auf den Bund übertragen.
Bis längstens zum 30. Juni 2014 üben die Landesfinanzbehörden die Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer aus. Danach ist die Zollverwaltung für die Festsetzung, Erhebung und Vollstreckung der Kraftfahrzeugsteuer zuständig. Ansprechpartner zum Thema „Kraftfahrzeugsteuer“ sind künftig die Hauptzollämter.
Aufgrund des großen Umfangs der Daten von etwa 58 Millionen Fahrzeugen wird die Aufgabenüberleitung schrittweise ab dem ersten Quartal 2014 erfolgen:
•    Februar: Bremen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen
•    März: Berlin, Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern,
Schleswig-Holstein
•    April: Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland
•    Mai: Bayern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen
Wurde die Aufgabenüberleitung für Ihr Bundesland noch nicht vollzogen, wenden Sie sich bitte bei Fragen zur Kraftfahrzeugsteuer weiterhin an das für Sie zuständige Finanzamt.
Die Daten werden dabei in ein neues, automatisiertes Verfahren der Zollverwaltung übernommen.

Die Daten werden dabei in ein neues, automatisiertes Verfahren der Zollverwaltung übernommen. Weiterlesen