Aufruf für Faire Bürgerentscheide in Niedersachsen

Damit wir auch zwischen den Wahlen mitentscheiden können

In Niedersachsen gibt es das Recht auf Bürgerbegehren und Bürgerentscheide. Aber es ist ein zahnloser Papiertiger. Seit 1996 gab es bei uns erst 87 Bürgerentscheide. In Bayern waren es demgegenüber schon über 1500 (seit 1995).

Die Niedersachsen sind aber nicht dümmer als die Bayern. Wir werden in Niedersachsen für dumm verkauft. Die Spielregeln für Bürgerbegehren und Bürgerentscheide sind in Bayern bürgerfreundlicher. Dort können über wichtige Fragen wie z.B. die Ansiedlung von Supermärkten und Biogasanlagen oder über den Neubau eines Rathauses Bürgerentscheide stattfinden.

Wichtige Reformen sind:

Zu allen wichtigen Themen müssen Bürgerentscheide möglich sein.
Der Kostendeckungsvorschlag ist zu streichen. Aufgrund strenger Vorgaben der Gerichte scheitern an dieser Anforderung zu viele Verfahren.
Die Zahl der für den Erfolg eines Bürgerbegehrens nötigen Unterschriften muss deutlich gesenkt werden.
Vor einem Bürgerentscheid soll ein Informationsheft an alle Stimmberechtigten verschickt werden.
Beim Bürgerentscheid muss allein die Mehrheit der abgegebenen Stimmen entscheiden. Abstimmungshürden sind zu streichen.

Wir fordern den niedersächsischen Landtag auf, endlich für faire Bürgerentscheide zu sorgen, damit wir bei wichtigen Fragen vor Ort mitentscheiden können.
Bitte hier klicken, um online zu unterschreiben!

Quelle: Mehr Demokratie e.V.

Aktionismus trägt faule Früchte

Nicht Alles Bedenkenlos Umsetzen
Vorhaben "Streuobstwiese" im Bereich der roten PfeileBurgdorf.
Der sicher gut gemeinte Ansatz in Burgdorf eine Streuobstwiese nach Lehrter Vorbild zu erstellen, wirft nun viele Fragen auf, da die Umsetzung ohne Bedarfsermittlung und am falschen Ort erfolgen soll. Ein unüberlegter Schnellschuss aus Nachbarschaftsneid? Was Lehrte kann, können wir auch? Es gibt so unendlich viele andere sinnvolle Projekte zu realisieren, als im grünen Burgdorf und besonders an der jetzt ausgewählten Stelle eine Obstwiese anzulegen. Der NABU selbst sollte wissen dass es im Stadtgebiet geeignetere Flächen gibt, als hier in direkter Nachbarschaft von vorhandenen Obstgärten! Doch unsere allwissende Verwaltung und einige Politiker um unseren ortsfremden König sind in der Lage das Ganze planlos zu beschließen. Wer hat da geschlafen in der Schule, der Oberlehrer selbst? In vorrauseilendem Gehorsam hat der Planet Verwaltung sich mal wieder ganz auf sein Navi verlassen, oder Dart werfen auf dem Stadtplan gespielt um einen geeigneten Standort für ein solches Projekt „Streuobstwiese“ zu ermitteln. Gut vorbereitet wie immer ist dies der einzige Vorschlag denn weiter hat man gar nicht nachgedacht und überhaupt bessere alternative Standorte in eine Auswahl zu stellen. Eine Begehung vor Ort konnte leider nicht erfolgen, um Überstunden zu vermeiden. Weiterlesen

Vollsperrung der K121 von Burgdorf bis Ramlingen

Burgdorf. Im Auftrag der Region Hannover muss die Kreisstraße K 121 (zwischen Burgdorf (Höhe B 188 n) und Ramlingen (Ortseingang) gesperrt werden.

Die zur Sanierung des Fahrbahnbelags erforderlichen Bauarbeiten können nur mit einer Vollsperrung in beiden Richtungen in der Zeit von Donnerstag, 31. Juli, bis voraussichtlich Freitag, 7. August 2014, vorgenommen werden. Die Vollsperrungen werden in drei Abschnitten vorgenommen. Während dieser Zeit sind auch die einmündenden Feldwege und Seitenstraßen gesperrt. Für die Vorbereitungsarbeiten wird die Strecke am 30. Juli und 8. August halbseitig durch eine Ampelregelung gesperrt. Weiterlesen

Spendenkonto zugunsten der DLRG eingerichtet

CELLE. Nach dem verheerenden Brandschaden im Hafen, hat die Stadtverwaltung bei der Celler Volksbank ein Spendenkonto zugunsten der DLRG eingerichtet. Unter dem Verwendungszweck „Spendenkto. Brandschaden DLRG“, IBAN: DE40251900010710057401, BIC: VOHADE2HXXX, können ab sofort Einzahlungen geleistet werden.

Für alle Spenden ab 200 Euro stellt die Stadt Spendenbescheinigungen aus. Damit diese zügig ausgestellt werden können, ist es notwendig, dass im Verwendungszweck auch die vollständige Adresse angegeben wird.
Für alle Zahlungen bis (einschließlich) 200 Euro gilt das vereinfachte Spendenverfahren. Für die Angabe beim Finanzamt reichen der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung.

Einzahlungen auf das Spendenkonto sind bis einschließlich Freitag, 29. August, möglich.

Quelle: Stadt Celle Pressestelle